Allgemeine Mietvertragsbedingungen
1. Verbindlicher Mietvertrag und Mietzeit
Der Abschluss des Mietvertrages über das Fahrzeug kann nur schriftlich und durch beidseitige Unterschriften erfolgen. Sollte das Alter des Mieters bzw. Fahrers unter 18 Jahre sein, ist der Mietvertrag nichtig.
Die Mietzeit beginnt und endet im Büro des Vermieters. Der Mieter ist bei der Rückgabe verpflichtet, das Fahrzeug an den vereinbarten Ort abzugeben. Erfolgt die Rückgabe an einem anderen Ort, werden Rückführungsgebühren von 250,00 € zzgl. 0,80 € pro gefahrenem Kilometer erhoben.
Die Fahrzeugrückgabe sollte während der Bürozeiten erfolgen.
Erfolgt die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten, wird eine gesonderte Dienstleistungsgebühr von 10,00 € berechnet. Gleiches gilt bei Abholung außerhalb der Bürozeiten.
Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur schriftlich möglich.
Haftung bei Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten:
Wird das Fahrzeug außerhalb der Geschäftszeiten abgegeben, haftet der Mieter für sämtliche Schäden, die zwischen dem Abstellzeitpunkt und dem Beginn der nächsten regulären Geschäftszeit entstehen können. Die Haftung endet erst, sobald das Fahrzeug durch einen Mitarbeiter des Vermieters überprüft und die Rücknahme protokolliert wurde.
Alternativ kann der Mieter das Fahrzeug während der Geschäftszeiten persönlich an einen Mitarbeiter übergeben, um diese Haftung auszuschließen.
2. Kündigung und Stornierung
Der Mieter muss das Fahrzeug fristgemäß an den Vermieter zurückgeben.
Bei verspäteter Rückgabe wird eine Entschädigung in Höhe des jeweiligen Tagespreises berechnet.
Der Vermieter kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen.
Stornierungsbedingungen:
- Bis 14 Tage vor Mietbeginn: volle Rückerstattung
- Bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % Rückerstattung
- Danach: keine Rückerstattung
3. Benutzung des Fahrzeugs
Nur die im Mietvertrag aufgeführten Personen dürfen das Fahrzeug führen.
Mieter und Fahrer sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen für das Führen des Fahrzeugs einzuhalten.
Verboten sind insbesondere: Alkohol- oder Drogenkonsum, Transport giftiger Stoffe, Teilnahme an Rennen oder eine Weitervermietung.
Das Fahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben. Bei unvollständiger Betankung werden 29,00 € berechnet.
Reparaturen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter durchgeführt werden.
4. Zahlungsbedingungen / Kaution
Der Mietpreis richtet sich nach dem Fahrzeugtyp.
Mietpreis und Kaution sind im Voraus, spätestens bei Übergabe, zu zahlen.
Die Rückzahlung der Kaution erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe.
Mehrkilometer, Verlängerungen oder Schäden werden von der Kaution abgezogen.
5. Nutzung und Speicherung der Personaldaten
Der Mieter stimmt der Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu.
Eine Weitergabe kann erfolgen im Rahmen von Mahnverfahren, Falschangaben oder Nicht-Rückgabe des Fahrzeugs.
6. Verkehrsunfälle / Haftung
Bei einem Unfall (auch ohne Fremdverschulden), Wildunfall oder Brand sind der Vermieter und die Polizei unverzüglich zu informieren.
Bei Fremdverschulden sind zusätzlich die Personalien des Unfallgegners aufzunehmen.
Selbstverschuldete Unfälle:
Der Mieter haftet für alle Reparatur-, Ersatzbeschaffungs- und Nutzungsausfallkosten.
Ohne Haftungsreduzierung:
Schäden, die ohne abgeschlossene Haftungsreduzierung entstehen, sind vom Mieter in voller Höhe zu bezahlen.
Für die Berechnung gilt der jeweils aktuelle DEKRA-Stundenverrechnungssatz für 85084 Reichertshofen.
Zudem ist die Ausfallzeit des Fahrzeugs entsprechend zu ersetzen.
Als Schaden gilt jeder Mangel oder Defekt, der nicht im Übergabeprotokoll vermerkt wurde.
Dazu zählen insbesondere Schäden an Glas, Reifen, Innenraum, Ladefläche oder Karosserie, die während oder nach der Mietzeit festgestellt werden.
7. Bußgelder, Parkverstöße, Verkehrsdelikte
Der Mieter ist für alle während der Mietzeit begangenen Verkehrsverstöße verantwortlich.
Der Vermieter ist verpflichtet, die Personalien an die zuständigen Behörden weiterzugeben.
Für die Bearbeitung wird eine Gebühr von 19,50 € erhoben.
8. Kleinreparaturen, Kraftstoffe und Öle
Während der Mietdauer verbrauchte Kraftstoffe, Öle und sonstige Betriebsstoffe trägt der Mieter.
Kleine Instandsetzungen (z. B. Austausch von Glühbirnen) kann der Mieter selbst vornehmen.
Kleinreparaturen bis zu 150,00 € dürfen ohne Rücksprache von einer Fachwerkstatt durchgeführt werden, gegen Vorlage des Belegs erfolgt eine Kostenerstattung.
9. Abgabe und Rückgabe des Fahrzeugs
Das Fahrzeug wird vollgetankt, gereinigt und in fahrbereitem Zustand übergeben. Der Zustand wird protokolliert.
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug in gleichem Zustand zurückzugeben.
Stark verschmutzte Fahrzeuge werden mit 49,00 € zzgl. MwSt. für Reinigung berechnet.
Der Vermieter haftet nicht für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände.
10. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt oder durch Vormieter verursachte Mängel.
Ebenso nicht für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände.
Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen, außer bei grob fahrlässigem Verhalten.
11. Sicherheitsprüfung
Bei Übergabe werden alle bekannten Schäden im Mietvertrag dokumentiert.
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf weitere Schäden oder Mängel (z. B. Reifen, Beleuchtung, Bremsen) zu prüfen und diese unverzüglich dem Vermieter zu melden.
12. Datenschutzklausel
Die Vermieterin darf personenbezogene Daten des Mieters (Name, Anschrift, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Führerscheindaten, Kundennummer) speichern, verarbeiten und weitergeben, soweit dies zur Vertragserfüllung oder Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.
Eine Weitergabe darf erfolgen an:
- Kreditinstitute, Anwalts- oder Inkassobüros, Verkehrsunternehmen
Dies gilt insbesondere, wenn:
- falsche Angaben gemacht wurden,
- das Fahrzeug nicht fristgerecht zurückgegeben wird,
- offene Forderungen bestehen oder
- das Fahrzeug beschädigt oder gestohlen wird.
13. Rechtswahl / Gerichtsstand / Sonstiges
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Ingolstadt.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, tritt an deren Stelle die gesetzliche Regelung.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.